Tiny House
Tiny Houses bedeuten nicht die große Freiheit. Wer die Minihäuser zum Wohnen oder Verreisen nutzen will, muss sich an die deutsche Gesetzgebung halten. Doch die hat Tiny Houses nicht auf dem Schirm.

Tiny Houses bedeuten nicht immer die große Freiheit. Wer die mobilen Häuschen zum Wohnen oder Verreisen nutzen will, muss sich an die deutsche Gesetzgebung halten. Doch die hat Tiny Houses nicht auf dem Schirm. Was bislang rechtlich für Tiny Houses gilt: ein Überblick.

Auch wenn viele sich lieber mit dem Bau des Tiny Houses beschäftigen. Besser ist, als erstes seine Nutzungsart zu bestimmen. Danach entscheidet sich die Stellplatz- bzw. Grundstückssuche sowie der hierfür passende Bau.

 

Tiny House als dauerhafter Wohnsitz

Tiny House
Quelle: Jed Owen

Wer ein Tiny House als dauerhaften Wohnsitz nutzen will, benötigt ein Grundstück in einer erschlossenen Siedlung. Dies ist an das öffentliche Straßen- und Wegenetz angebunden sowie das Ver- und Entsorgungsnetz. „Zudem sind hier Wohnhäuser laut Bebauungsplan vorgesehen, auf einer Bauernwiese nicht“, sagt Holger Freitag, Rechtsanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Es gibt aber bereits „erste Gemeinden, die Bauplanungsrecht für Tiny Houses schaffen“, ergänzt er.

 

Der Tiny House Verband in Karlsruhe berät Kommunen, wie sie mit Tiny House-Anfragen umgehen sollen. „Beispielsweise gibt es in Baden-Württemberg den Paragraphen 56 in der Landesbauordnung, der experimentelles Bauen zulässt“, erzählt die Vorsitzende Regina Schleyer. Manche Bundesländer starten zeitlich begrenzte Pilotprojekte, um Siedlungen für Tiny Houses zu schaffen.

 

Tiny House
Quelle: Clay Banks

Die Alternative kann ein dauerhafter Stellplatz auf einem Campingplatz sein. Sofern die Wohnnutzung im Bebauungsplan des Campinggrundes eingetragen ist. Der Vorteil: Man benötigt keine Baugenehmigung. Aber: „Das Anmelden eines Erstwohnsitzes ist in der Regel nicht möglich“, so der Verband. Zudem muss man die Auflagen erfüllen: Das Tiny House darf maximal 50 Quadratmeter groß und nicht höher als 3,50 Meter sein.

 

Baugenehmigung für Tiny House ist meist Pflicht

Tiny House
Quelle: Karsten Winegear

„Wer bereits ein Grundstück besitzt, kann eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde stellen“, rät Freitag. Diese gibt einem Auskunft, ob und in welcher Form dieses mit Wohnraum bestückt werden kann. Ohne Baugenehmigung geht es meist nicht. Kommunale Vorgaben wie der Bebauungsplan legen fest, wie sich ein neues Haus in den Ort einfügen soll. Etwa durch die Dachform, Fassadenfarbe, Fensterart oder Mindestgrundfläche. Die Vorgaben muss auch ein Tiny House erfüllen. Denn „sobald sie einer ortsfesten Nutzung zugeführt werden, gelten sie als bauliche Anlage“, sagt er. Da greife das volle Bauordnungsrecht der öffentlichen Hand. So auch die Landesbauordnung: „Was viele Verordnungen vorschreiben sind eine lichte Höhe von 2,40 Meter oder 2,50 Meter sowie eine Toilette, Dusche und belüftete Kochnische“, erzählt er. Sobald Besitzer mehr als vier Monate im Jahr im Tiny House wohnen, greift das Gebäudeenergiegesetz. Mit Auflagen zur Gebäudehüllendämmung und Heizung, so der Anwalt.

In manchen Gemeinden sind vereinfachte Genehmigungsverfahren möglich. Hier reicht eine Bauanzeige bei der Baubehörde. „Diese kann aber einen Architektenplan sowie Angaben zur Standsicherheit und zum Wärmeschutz verlangen“, sagt er.

Ohne Baugenehmigung sind meist nur kleine Bauvorhaben bis zehn Quadratmeter Bruttogrundfläche möglich. Eine Ausnahme macht Bayern. Die Bayerische Bauordnung erlaubt Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 Kubikmeter, umgerechnet etwa 30 Quadratmeter. Dies gilt allerdings nur für den Innenbereich, also bebaute Siedlungsgebiete.

 

Tiny House als Ferienwohnung

Tiny House
Quelle: Nachelle Nocom

Wer das Tiny House nur gelegentlich nutzen will, etwa am Wochenende oder in den Ferien, kann nach einem Sondergebiet für die Erholung suchen oder nach einem Gebiet zur Entwicklung der Wohnnutzung, rät der Tiny House Verband. Dort gibt es weniger Auflagen. Der Bau ist zudem häufig verfahrens- oder genehmigungsfrei, wenn die Grundfläche maximal 50 Quadratmeter beträgt. Das Grundstück muss allerdings auch dort erschlossen sein.

 

Tiny House als Wohnwagen

Um ein Tiny House mit in den Urlaub zu nehmen, braucht es eine Straßenzulassung als Wohnwagen. Dazu darf es laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO, § 32) maximal 2,55 Meter breit, vier Meter hoch, und zwölf Meter lang sein. Das zulässige Maximalgewicht liegt bei 3,5 Tonnen. Alle Sichtscheiben benötigen Sicherheitsglas (§ 22a). Und der festverbundene Trailer muss alle notwendigen Lichter aufweisen. Johannes Laible, Herausgeber des Magazins „Kleiner Wohnen“, hält wenig von häufigen Standortwechseln. Sie seien meist wesentlich aufwendiger, als vom Besitzer vermutet. „In jedem Fall sollte frühzeitig eine der üblichen Prüforganisationen (z. B. TÜV, Dekra, GTÜ) einbezogen werden“, rät er. Auch mit dem Hersteller des Tiny Houses sollte man die Transportfrage klären.

Mit der Anmeldung als Wohnwagen fallen Kosten für die Versicherung, Steuern und die regelmäßige Wartung an. Dafür entfällt die Baugenehmigung. Zu beachten ist, dass das Campingfahrzeug auch außerhalb der Ferien einen Stellplatz braucht. Das kann der Parkplatz vor dem Wohnhaus sein. „Man darf aber nicht darin übernachten“, so Freitag.

 

Tiny House als Ladung

Die zweite und laut Laible gängigere Variante ist es, das Tiny House als Ladung zu betrachten. Dafür wird nur ein zugelassener Anhänger benötigt, auf dem das Haus verkehrssicher befestigt wird. Nach dem Standortwechsel wird das Tiny House wieder vom Trailer genommen. Auch dies bedeutet je nach Größe und Schwere des Hauses viel Aufwand. „Wer umzieht, muss zudem eine Abrissgenehmigung für das Tiny House beantragen“, erzählt Regina Schleyer. Hinzu kommen Kosten für den Umbau und die neue Baugenehmigung, da am neuen Standort andere Bauvorschriften gelten können.

 

Link-Tipp:

Eine Übersicht geplanter und bestehender Tiny House Siedlungen stellt der Verband hier bereit: https://www.tiny-house-verband.de/tiny-house-siedlungen/