Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings und Seminare

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Dozentin Evelyn Steinbach an einem vom Auftraggeber benannten Ort (Inhouse-Schulung in Präsenz oder online).

Mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots kommt ein Dienstvertrag zustande. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erbracht. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis wird nicht geschuldet.

§ 2 Schulungsleistungen

Der Umfang der von der Dozentin zu erbringenden Schulungsleistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Einzelvereinbarung.

§ 3 Vergütung und Auslagen

  • Die Vergütung der Leistungen geht aus dem Angebot bzw. der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung hervor.
  • Sofern nicht anders vereinbart, werden Flug-, Bahn-, Taxi- und Hotelkosten sowie Spesen vom Auftraggeber gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Erfolgt die Anreise per PKW, werden pauschal 0,65 Euro je Entfernungskilometer zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erstattet.
  • Die Dozentin sendet dem Auftraggeber eine Rechnung über die Vergütung zu. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Vergütung ist zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig.

§ 4 Durchführung der Inhouse-Schulung

  • Die organisatorische Vorbereitung der Inhouse-Schulung liegt, sofern nicht anders vereinbart, beim Auftraggeber; insbesondere unterrichtet er Teilnehmer:innen rechtzeitig vor der Inhouse-Schulung über Ort und Zeit sowie sämtliche Umstände, die für die Durchführung von Bedeutung sind. Die benötigte Technik (Beamer, Flip-Chart, Moderatorenkoffer etc.) wird vom Auftraggeber bereitgestellt.
  • Die digitalen Seminare sind – den Präsenzseminaren entsprechend – als Live-Veranstaltungen konzipiert. Aus Gründen des Urheber- und Persönlichkeitsrechtsschutzes ist es nicht erlaubt, Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den digitalen Seminaren zu erstellen, zu teilen, zu veröffentlichen oder sonst zu verwerten.

§ 5 Ausfall und Storno-Bedingungen

  • Kann eine Inhouse-Schulung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von keiner Partei zu vertretender Umstände, die die Durchführung unzumutbar machen, ist die Dozentin berechtigt, das Seminar an einem neu zu vereinbarenden, beiden Parteien zumutbaren Termin nachzuholen. Schadensansprüche des Auftraggebers wegen der Verschiebung sind ausgeschlossen.
  • Bei einer Absage der Inhouse-Schulung, wegen eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes, wird von der Dozentin ein Aufwendungsersatz erhoben. Dieser beträgt bei einer Absage bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zehn Prozent der vereinbarten Vergütung, bei drei Wochen 20 Prozent und bei zwei Wochen 40 Prozent der vereinbarten Vergütung. Bei späterem Rücktritt ist die volle Vergütung fällig. Sonstige Ansprüche der Dozentin auf Aufwendungs- oder Schadensersatz entstehen aus dem Rücktritt nicht.
  • Auch bei teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Seminargebühr zu entrichten. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, anstelle eines Teilnehmenden eine:n Ersatzteilnehmer:in zu benennen.

§ 6 Urheberrecht

Die von der Dozentin bereitgestellten Seminarmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Dozentin räumt den Seminarteilnehmer:innen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch der Materialien ein. Andere Verwendungen, insbesondere die Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung (ganz oder teilweise), Bearbeitung, Verbreitung und Verkauf, sind nicht gestattet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Seminarteilnehmer:innen entsprechend zu unterrichten und sie zur Beachtung der Urheberrechte zu verpflichten.

§ 7 Vertraulichkeit

Die Dozentin behandelt alle auf den Auftraggeber bezogenen Informationen, die ihr aus der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich.

§ 8 Datenschutz

Die Dozentin speichert die vom Auftraggeber der Anmeldung angegebenen Informationen ausschließlich, um die Seminarteilnahme zu bearbeiten und vor, während und nach der Schulung in Kontakt treten zu können. Die Dozentin stellt die persönlichen Daten nicht weiteren Dritten zur Nutzung zur Verfügung.

§ 9 Schlussbemerkungen

  • Die Dozentin ist berechtigt, den Auftraggeber mündlich und schriftlich als Referenz zu nennen.
  • Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden eine angemessene Ersatzregelung vereinbaren.