Erste eigene Wohnung
Der große Schritt in die erste eigene Wohnung: Aufregung, Freiheit und eine Prise Bürokratie. Hier erfahren Sie, was Sie für einen reibungslosen Start benötigen.

Der Umzug in die erste eigene Wohnung ist ein großer Schritt im Leben und für die meisten jungen Menschen unheimlich aufregend. Endlich bekommen sie ihr eigenes Reich, in dem sie sich ganz nach ihren Wünschen und Vorstellungen ausleben können. Der Umzug ist aber auch mit viel Bürokratie und hohen Ausgaben verbunden. Deswegen haben wir hier einen kleinen Guide zusammengestellt, der als Hilfestellung dienen soll.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wer die erste eigene Wohnung bezieht, braucht eigentlich kaum mehr als seinen Personalausweis, um seine Identität zu bestätigen. Vermieter wollen aber meist mehr sehen, um sicherzugehen, dass es sich auch wirklich um einen solventen und zuverlässigen Mieter handelt. Oft verlangen sie nach den folgenden Unterlagen:

  • Mieterselbstauskunft: Darin werden alle persönlichen Daten wie der Name, der Beruf und das Einkommen angegeben. Oft muss auch versichert werden, dass keine Mietschulden bestehen.
  • Einkommensnachweis: Üblicherweise werden die letzten drei Gehaltsabrechnungen vorgelegt. Selbstständige können eine Gewinn-Verlust-Ermittlung oder Kontoauszüge vorzeigen. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnung allein zu finanzieren, muss außerdem eine Bürgschaft eingereicht werden.
  • Schufa-Auskunft: Die Schufa ist eine Auskunftei, die Daten über die Bonität der Bürger sammelt. Vermieter möchten die Auskunft sehen, um sicherzugehen, dass keine Schulden bestehen. Kredite, die regelmäßig abbezahlt werden, stellen dabei jedoch kein Problem dar.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Manche Vermieter fragen auch nach einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Die wird vom Vorvermieter ausgestellt. Darin bestätigt er, dass keine Mietschulden vorliegen. Für die Anmietung der ersten eigenen Wohnung ist sie also irrelevant.

Wer seine erste eigene Wohnung mieten möchte, sollte diese Unterlagen schon vorab zusammenstellen und sie mit zu den Besichtigungen nehmen. Sie kann dann vor Ort an den Vermieter übergeben werden. Gegebenenfalls steigen so die Chancen, dass man die Wohnung bekommt, einfach nur aus dem Grund, dass alle Unterlagen bereits vorliegen. 

 

Was muss in einer Mietwohnung vorhanden sein?

Mietwohnungen werden oft unmöbliert und sogar ohne Küche vermietet. Damit darin aber ein normaler Alltag möglich ist, sollte die folgende Grundausstattung vorhanden sein:

  • ein Anschluss für einen Elektro- oder Gasherd.
  • ein Badezimmer mit Toilette, Duschmöglichkeit und Waschbecken.
  • Rauchmelder in den vorgeschriebenen Räumen.
  • ausreichend Heizkörper.
  • Die Wohnung muss abgeschlossen werden können.

 

Was ist bei der Wohnungsübergabe zu beachten?

Wenn eine passende Wohnung gefunden wurde, treffen sich Mieter und Vermieter noch einmal zum Unterschreiben des Mietvertrags sowie zur Wohnungsübergabe. Dabei sollte unbedingt ein Übergabeprotokoll erstellt werden. In diesem werden eventuelle Mängel erfasst, sodass bei einem späteren Auszug klar ist, welche Schäden vom Mieter verursacht worden sind und welche nicht. Ein detailliertes Protokoll ist für beide Seiten von Vorteil und kann viel Ärger ersparen.

 

Gibt es Unterstützung für den Kauf der Erstausstattung?

Jungen Menschen fehlt oft das Geld, um sich in der ersten Wohnung vollständig einzurichten. Die Möbel aus dem Jugendzimmer reichen in der Regel nicht aus. Um nicht auf dem Boden sitzen zu müssen, können sie Unterstützung durch das Jobcenter in Anspruch nehmen. Das trifft aber nur auf die Empfänger von Bürgergeld zu. Außerdem muss es sich um den Einzug in die erste eigene Wohnung oder um einen Umzug nach der Trennung vom Partner handeln. Nähere Informationen liefert das zuständige Jobcenter. Wie hoch der Zuschuss sein wird, kann variieren und ist je nach Kommune verschieden.

 

Bei der Erstausstattung sparenErste eigene Wohnung

Wer keinen Anspruch auf einen Zuschuss durch das Jobcenter hat, sollte alles daran setzen, so günstig wie möglich an die Erstausstattung zu kommen. Dafür gibt es verschiedene Strategien:

  • Soziale Kaufhäuser: Sie sind für alle Bürger frei zugänglich und bieten oft sogar einen Lieferservice.
  • Online-Plattformen: Bei Ebay-Kleinanzeigen gibt es günstige Möbel in einem Top-Zustand von Privatleuten zu kaufen. Oft müssen sie selber abgeholt werden, weswegen es sinnvoll ist, nach Verkäufern in der Umgebung zu suchen.
  • Bekanntenkreis: Wer in seine erste eigene Wohnung einzieht, sollte allen Personen in seinem Umfeld davon erzählen. Verwandte, Freunde und Bekannte haben vielleicht noch das eine oder andere Möbelstück im Keller stehen, das sie ohnehin loswerden wollten.
  • Flohmarkt: Auch der gute alte Flohmarkt ist einen Versuch wert. Dort gibt es oft nur Kleinmöbel zu kaufen, dafür aber viele andere wichtige Dinge für die erste Wohnungsausstattung zu entdecken. Vom kompletten Geschirrset über die Badezimmerlampe bis hin zur Kaffeemaschine lässt sich hier mit etwas Glück so einiges günstig erstehen.

 

Unbedingt die Ummeldung im Bürgeramt vornehmen

Nachdem der Einzug in die erste eigene Wohnung erfolgt ist, sollten die Formalitäten geklärt werden. Dazu gehört die Adressänderung bei den Banken, beim Arbeitgeber und bei anderen wichtigen Institutionen. Besonders wichtig ist die Ummeldung auf dem Amt. Die soll in Deutschland innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Das ist in vielen Kommunen aber aufgrund der überlaufenen Bürgerämter gar nicht möglich. Trotzdem sollte so schnell wie möglich ein Termin vereinbart werden. Auf dem Bürgeramt müssen dann der Personalausweis sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgezeigt werden. Die wird vom Vermieter ausgestellt. Wer nicht nur einen Personalausweis, sondern auch einen Reisepass besitzt, sollte diesen direkt zur Ummeldung mitnehmen. Dann kann die Adresse darauf ebenfalls geändert werden.