Studie Halogenlampenverbot LEDVANCE

Ab dem 1. September 2018 wird auch die Halogen-Glühlampe vom Markt genommen. Der Lampenhersteller LEDVANCE fand jetzt in einer selbst beauftragten Konsumentenstudie heraus, dass kaum ein Verbraucher das Halogenlampenverbot kennt.

Seit Herbst 2009 verschwinden energieineffiziente Lampen durch eine europäische Verordnung schrittweise vom Markt. Für Händler und Produzenten ändert sich zum 1. September dieses Jahres einiges, denn dann tritt die nächste Stufe des „Halogenlampenverbots“ in Kraft. Die hat zur Folge, dass die betroffenen Produkte in Deutschland und EU-weit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das „Verbot“ umfasst vor allem die weitverbreiteten, klassischen Halogen-„Glühlampen“ mit einem typischen Glaskolben, die rundum Licht abgeben, einen E27- oder E14-Schraubsockel besitzen und ohne Trafo betrieben werden. Auch einige ungerichtete Halogenlampen mit Steck-Sockel vom Typ G4 oder GY6.35 sind betroffen. Verbraucher spüren die Auswirkungen des „Verbots“ allerdings erst verzögert, nämlich dann, wenn die Restbestände bei den Händlern vor Ort zur Neige gehen. 

Wissen um Halogenlampenverbot abhängig von Alter, Bildung und Einkommen

Laut der internationalen LEDVANCE Studie wird deutlich: Es besteht noch erheblicher Aufklärungsbedarf rund um das „Verbot“ und dessen Auswirkungen. Allein in Deutschland hat mehr als die Hälfte (51 Prozent) der Befragten noch nie etwas vom bevorstehenden „Halogenlampenverbot“ gehört. Addiert man die Zahl derer, die vom „Verbot“ zwar wissen, aber nicht die daraus resultierenden Konsequenzen kennen, steigert sich der Wert um 15 Prozent und liegt damit sogar bei 66 Prozent. Auffällig: Über die Hälfte derjenigen, denen das „Verbot“ unbekannt ist, gehört der Altersgruppe der 50- bis 60-Jährigen an (56 Prozent). Noch mehr überrascht, dass nahezu die Hälfte der Befragten (62 Prozent), die von der nächsten „Verbotsstufe“ noch nichts gehört haben, ihr Licht-Technikwissen als hoch oder zumindest ausreichend einschätzen. Besonders hoch hingegen ist das Wissen in der Altersgruppe der 18- bis 39-Jährigen und bei denjenigen mit hohem Einkommen und Bildung.

Der Wissensstand im Ländervergleich

Im europäischen Vergleich mit Frankreich, Italien, Schweden und England rangieren die Deutschen in der Studienauswertung mit 49 Prozent im Mittelfeld, wenn es um das Wissen um die anstehende Halogenverordnung geht. Die Engländer bilden das Schlusslicht mit lediglich 35 Prozent, gefolgt von den Schweden mit 39 Prozent. Absoluter Spitzenreiter ist hier Italien: Hier wissen 58 Prozent der Befragten über das kommende „Verbot“ Bescheid.

Halogenlampenverbot verhilft zu mehr Energieeffizienz im Haushalt

Die Wissensdefizite der Deutschen zum „Halogenlampenverbot“ spiegeln sich auch in ihren Einkaufspräferenzen wider. So haben bis zu einem Drittel der Befragten alte Lichttechnologien, wie Halogenlampen (29 Prozent) oder Glühbirnen (27 Prozent) nach wie vor auf ihrem Einkaufszettel. Dazu im Widerspruch steht, dass sich rund 80 Prozent der deutschen Verbraucher Energieeffizienz, Langlebigkeit und Preis als die für sie entscheidenden Kauf-Kriterien angeben – angesichts immer günstigerer Preise bei gleichzeitig steigender Effizienz und immer höherer Lebensdauer der LED-Lampen also genau die Kriterien, die für eine Umstellung auf die LED-Technologie sprechen.

Darauf müssen Sie beim LED-Lampenkauf achten

Ab Herbst 2018 heißt es für Verbraucher: Umdenken. So gibt es als Ersatz für die betroffenen Halogenlampen bereits eine Vielzahl an energie- und kosteneffizienten LED-Alternativen auf dem Markt, die ihren Vorgängern täuschend ähnlich sehen. Ein gutes Beispiel sind die mit neuester Filament-Technologie ausgestattetet LED Retrofit-Lampen, die nahtlos anstelle der alten Halogen-„Glühlampen“ verwendet werden können. Die Ersatzprodukte gibt es in Vollglas, als dimmbare Versionen sowie in klarer oder matter Ausführung. Damit sich Verbraucher in der Umstellungsphase mit den neuen Produkten zurechtfinden, sollten sie auf folgende Verpackungsangaben der Hersteller achten:

  • Die LED-Kennzeichnung
  • Die Wattagenangabe, die sowohl die „alte“ Wattage der „Glühlampe als auch die „neue“ Wattage der LED-Lampe und damit indirekt auch das Stromsparpotenzial angibt
  • Die Form: entweder klassischer Glaskolben oder Strahler
  • Der Sockel: entweder E27- oder E14-Schraubsockel oder Stecksockel (z.B. G4 oder G6.35)
  • Die Lichtverteilung: entweder rundum (bei klassischer Kolbenform) oder „gerichtet“ (bei Strahlern)
  • Die Lebensdauer, angegeben in Stunden und Jahren, die wesentlich höher ist, als die ihrer Halogen-„Vorgänger“
  • Die Lichtfarbe, die von Warmweiß bis zu Kaltweiß reicht

Informationen zum EU-Halogenverbot sowie eine Übersicht an alternativen, energiesparenden Lampen finden Sie auf der Seite Beleuchtung Direkt unter beleuchtungdirekt.de/blog/halogen-verbot-eu