Putzfrau Wohnung von trend4ward trendblog
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Job, Familie, Hobbys – oft bleibt wenig Zeit für den Haushalt. Eine Putzfrau kann helfen, die Wohnung sauber zu halten – ist aber auch eine sehr persönliche Entscheidung. Beim gemeinsamen Saubermachen stellt man fest, ob sie zu einem passt.

Einmal in der Woche Staub wischen, das Bad putzen oder auch mal Bügeln: Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaft sind bundesweit etwa 300000 gemeldete Haushaltshilfen im Einsatz. Doch wie finden Bewohner eine geeignete Kraft? Und was sollten sie bei der privaten Jobvergabe beachten? Antworten hat Elisabeth Faber vom Bundesverband Haushaltnaher Dienstleistungs-Unternehmen (BHDU) in Gießen. Sie empfiehlt, als erstes die Stellenanzeigen in der Tageszeitung durchzuschauen. „Hier findet man oft Jobgesuche als Haushaltsservice“, sagt sie. Oder man hört sich um. Bekannte, die gute Erfahrungen mit Haushaltshilfen gemacht haben, werden gerne zu Rate gezogen, so Faber. Darüber hinaus gibt es viele Vermittlungsstellen, an die man sich wenden kann, sowie auch die Bundesagentur für Arbeit. Darauf weist Inge Maier-Ruppert von der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft in Lappersdorf hin. „Manche vermitteln und werden nach Vertragsabschluss entweder vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bezahlt“, so die Haushaltsexpertin. Dafür erspart man sich eine lange Bewerberrunde.

 

Putzfrau wird vermittelt: professionelle Dienstleister

Möglich ist auch, sich an einen Putzdienst bzw. Dienstleister zu wenden. „Der kostet zwar im ersten Moment mehr, regelt aber auch die Vertretung im Krankheitsfall“, sagt Elisabeth Faber. Hinzu kommt, dass die Firma für ihre Angestellten haftet und die Abrechnungen übernimmt. 20 Prozent der Leistung können von der Steuer abgesetzt werden.

 

Aufgaben der Putzfrau zuhause

Ein Putzdienst übernimmt fast alle Tätigkeiten im Haushalt, wenn gewünscht auch das Kochen, Wäsche waschen und Bügeln. „95 Prozent aller Dienste sind aber Reinigungstätigkeiten“, erklärt Faber. „Gefährliches Fensterputzen ist nicht dabei.“ Die Reinigungsdienste sind vorwiegend in Ballungszentren und großen Städten zu finden. „Ein Blick in die Gelben Seiten genügt“, sagt die Bundesvorsitzende.

 

Für welche Reinigungskraft man sich letztendlich entscheidet, hänge von der Zuverlässigkeit und dem Vertrauen gegenüber der Person ab, sagt Inge Maier-Ruppert. Diskretion sei hierbei Pflicht, weil nicht immer jemand zuhause ist, wenn gereinigt wird. „Außerdem will ich nicht, dass sich draußen über die Ordnung oder Nicht-Ordnung meiner Familie unterhalten wird“, sagt sie. Darauf müssen Auftraggeber achten.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Festlegen der Aufgaben. „Der Haushalt als Arbeitgeber muss sich im Klaren sein, was die Haushaltshilfe tun soll und wie“, erklärt Maier-Ruppert. Um zu sehen, ob die Person die Erwartungen erfüllt, schlägt die Expertin vor, mit ihr am Anfang gemeinsam zu putzen. „Dabei sehe ich, wie sie auf meine Vorschläge reagiert und sie umsetzt“, so Maier-Ruppert. „Gleichzeitig bekommt sie ein Gespür für meine Vorstellungen.“ Im Anschluss können dann beide entscheiden, ob sie einen Vertrag schließen wollen oder nicht.

 

9,99 Euro Stundenlohn sind üblich

„20 bis 25 Stunden die Woche sind hier heute eher die Ausnahme“, erzählt Elisabeth Faber vom BHDU. „Die meisten Haushalte kommen mit weniger Stunden aus.“ Das Gehalt sei hierbei Verhandlungssache und hänge von der Region ab. Eine Orientierung bietet das DHB-Netzwerk Haushalt, das die Entgelte für Beschäftigte in Privathaushalten und Dienstleistungszentren mit der Gewerkschaft NGG verhandelt. „Eine Haushaltshilfe, die keine berufliche Ausbildung, jedoch Vorkenntnisse vorweisen kann, bekommt laut Tarifvertrag 9,99 Euro pro Stunde“, sagt DHB-Geschäftsführerin Elke Wiezorek. Das seien solche, die die Arbeiten im Haushalt nach Anweisung selbstständig ausführen können. Eine ausgebildete Hauswirtschafterin erhält demnach mit einem Stundenlohn von 10,62 Euro etwas mehr. Die Zahlen gelten für Nordrhein-Westfahlen, unterscheiden sich zu anderen Bundesländern aber wenig. Der Tarif sei zudem nur eine grobe Richtlinie, betont der DHB. Zehn Euro pro Stunde sollte jeder Haushalt mindestens für den Service bezahlen, so Wieczorek.

 

Putzfrauen als Minijobberin anmelden

Wer unter 450 Euro im Monat verdient, gilt als Minijobber, darüber hinaus als sozialversicherungspflichtiger Angestellter. Musterverträge für die private Anstellung gibt es auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern sowie der Minijob-Zentrale. „Wichtig bei Minijobbern ist, dass sich der Arbeitgeber von der Haushälterin bescheinigen lässt, dass sie im Monat nicht mehr als 450 Euro verdient“, sagt Faber. Sonst kann es dazu kommen, dass nachversichert werden muss. „Durch die Anmeldung bei der Minijobzentrale ist man automatisch unfall- und rentenversichert“, erklärt Wolfgang Buschfort von der Deutschen Rentenversicherung in Bochum. Einen Anteil von 14,44 Prozent der Lohnkosten muss der Haushalt an Sozialversicherung übernehmen. Elisabeth Faber gibt zu Bedenken, dass in Deutschland immer noch 90 Prozent der Putzfrauen schwarz arbeiten. Dabei können sich die Auftraggeber, zu denen Geschäftsmänner, Akademiker und Familien gehören, einen Haushaltsservice auch legal leisten.