Wände streichen, Boden renovieren und sogar das Bad sanieren: Bei den meisten Verschönerungsmaßnahmen können die Bewohner während der Arbeiten weiter zuhause wohnen bleiben. Kritisch wird es nur, wenn durch Staub und Giftstoffe die Gesundheit gefährdet wird.

Die Freude über ein fertiges Renovierungsprojekt ist groß, doch zuvor ist oftmals Stress angesagt. Insbesondere dann, wenn man die Wohnung weiter bewohnen will. Um Chaos zu vermeiden, ist eine genaue Planung nötig. Was will ich erneuern? Wie soll es aussehen? Und wann ist der beste Zeitpunkt dafür? – Das sind drei der ersten Fragen, die sich Bewohner stellen sollten. Gefolgt von den Detailfragen wie: wer es machen soll – ob Handwerker oder man selbst – und welches Material und Werkzeug dazu benötigt wird.

Auch sollten zuvor wohn- und baurechtliche Gegebenheiten geklärt werden, empfiehlt Ulrich Zink, Autor des Stiftung Warentest Buches „Das gebrauchte Haus“. Um beispielsweise nachträglich ein Dachgeschosses auszubauen, bedarf es einer „genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung in Form einer Baugenehmigung, eines Freistellungsverfahrens oder eines Anzeigeverfahrens“, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen. Entscheidend hierfür sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in der Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem sich das Gebäude befindet. Um überflüssige Planungskosten zu vermeiden, rät die Zentrale sich frühzeitig mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen. Für kleinere Projekte von Eigentümern, wie beispielsweise neue Bodenbeläge in den Wohnräumen oder auch eine Badsanierung, sind in der Regel keine besonderen Genehmigungen erforderlich. Mieter sollten beim eigenständigen Renovieren aber zuvor Rücksprache mit dem Vermieter halten, sagt Corinna Kodim, Referentin beim Verein Haus & Grund Deutschland in Berlin.

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Foto: Max Bahr

Ob nun große oder kleine Vorhaben, ob selbst umgesetzt oder mit Hilfe von Architekten und Handwerkern: „Vor der Renovierung muss man sich Gedanken über die einzelnen Abläufe machen“, sagt Birgit Thielmann, Architektin und Beraterin im Bonner Verband Wohnen im Eigentum. „Helfen kann eine Skizze der Wohnung, auf der man sich einzeichnet, was wo steht und wohin geräumt werden muss“, sagt sie. Denn schließlich muss das Leben in der Wohnung auch während der Renovierung weitergehen. Selbst wenn der Umbau mehre Tage Zeit benötigt. „Eine Badsanierung kann mehrere Wochen dauern, da muss man sich überlegen, mit einem Provisorium zu leben“, sagt Thielmann. Das heißt: sich in der Küche waschen, Duschen bei Freunden, im Fitness-Studio oder in einer Badeanstalt. Sowie eine Bautoilette vor dem Haus aufstellen: Nicht jeder hat ein separates Gästebad, auf das die Bewohner ausweichen können.

„Problemlose Renovierungen sind Anstriche“, sagt Thielmann. „Hier muss man lediglich die Wände frei räumen. Ein Teil der Einrichtung kann in der Mitte stehen bleiben.“ Sollen Wände und Boden renoviert werden, sind zu erst die Wände dran, rät sie. Eventuelle Farbspritzer oder Tapetenreste gelangen dann nicht auf den neu verlegten oder frisch geschliffenen Bodenbelag. Um Schmutz und Staub vorzubeugen, empfiehlt sie die Tür aus dem betreffenden Raum auszuhängen und Folie davor zu spannen. So bleiben Flur und angrenzende Zimmer halbwegs sauber.

Foto: Bosch
Foto: Bosch

„Wer mehr als ein Zimmer renoviert, sollte Raum für Raum vorgehen“, sagt Thielmann. „Die ausgeräumten Sachen müssen ja irgendwo Platz finden.“ Am besten man stellt sie dort unter, wo sie nicht stören, wie beispielsweise unter eine Treppe oder in eine Ecke von einem nicht so häufig genutzten Nebenraum. Türen und Fenster sollten dabei frei bleiben.

Es gibt auch Fälle, da ist ein kurzer Auszug unausweichlich. „Die Wohnung während der Renovierungsarbeiten verlassen muss man bei Asbest, Schimmel und gesundheitsschädlichen Belastungen“, sagt Thielmann. „Das gilt auch für Ein-Zimmer-Wohnungen, wo es kaum Platz zum Umräumen gibt“, so die Expertin.

Auch der Zeitpunkt spielt bei den Projekten eine wichtige Rolle. Die Schnittstellen mit verschiedenen Gewerken sollten zeitlich gut aufeinander abgestimmt werden, rät Corinna Kodim von Haus & Grund Deutschland. Auch die Jahreszeit spielt eine Rolle. Wer zum Beispiel vor hat, die Heizung zu sanieren, sollte das am besten im Sommer tun, wo sie kaum genutzt wird, sagt Kodim. „Deren Warmwasser-Umschlüsse realisieren Profifirmen an einem Tag“, so die Referentin für Energie, Umwelt und Technik.

Eigentümer müssen Mieter rechtzeitig über Sanierungsmaßnahmen informieren. „Spätestens drei Monate vor Beginn muss der Mieter wissen, was, wann und wie lange renoviert wird“, sagt sie. Auch über die Höhe von einer eventuellen Mieterhöhung nach der Sanierung sollte Auskunft erteilt werden. Bei größeren Projekten kann es sich lohnen, eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Mieter abzuschließen, in der u. a. die Höhe der neuen Miete nach der Sanierung festgelegt wird, so Kodim.

Bei Mietwohnungen finden Sanierungen seitens des Eigentümers oft erst mit dem Auszug des Mieters statt. „Im bewohnten Zustand ist das für Vermieter eine Kostenfrage“, erklärt Kodim. Je nach Beeinträchtigung während der Arbeiten, können Mieter eine Mietminderung für die Zeit geltend machen. Daher kann es günstiger sein, wenn bei Auszug saniert wird, sagt sie.